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Inhaltsverzeichnis - LPO 2018

Ordnung für die Anerkennung von Fremdveranstaltungen

Ziele und Erwägungsgründe

Das oberste Ziel der FN, als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, ist es, den fairen Pferdesport zu fördern und zu schützen. Dieses Ziel ist im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen aller Art besonders zu verfolgen. Zu diesem Zweck müssen sämtliche Pferdesportveranstaltungen entsprechenden Regelungen unterworfen werden. Denn, nur so kann das Ansehen und die Integrität des Pferdesports gewahrt und das Tierwohl geschützt werden.

Gegenstand dieser Ordnung für die Anerkennung von Fremdveranstaltungen („Ordnung“) ist die Regelung der Anerkennung von Fremdveranstaltungen im Sinne von Art. 2.1 lit. e) dieser Ordnung. Die Anerkennung dient der Sicherung von Mindestanforderungen, die sich aus den erklärten Zielen, dem Schutz des Tierwohls und der Sicherstellung eines fairen, sicheren und integren Sportwettkampfes ergeben.

In jeder Disziplin des Pferdesports ist das Wohl der Pferde von allergrößter Bedeutung und zu jeder Zeit uneingeschränkt zu schützen. Keinesfalls dürfen kommerzielle Interessen über das Tierwohl gestellt werden. Bei jeder Entscheidungsfindung ist das Tierwohl stets zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Tiergesundheit.

Der faire, sichere und integre Wettkampf ist die Grundlage für jeden sportlichen Leistungsvergleich. Das Ansehen des Pferdesports, seine Glaubwürdigkeit und die öffentliche Akzeptanz hängen entscheidend von der Integrität der Leistungsvergleiche ab. Prämisse muss stets sein, dass der unter Einhaltung der jeweils einschlägigen Regelungen sportlich beste Teilnehmer gewinnt.

Hierfür ist die regelkonforme Ausübung des Sports unerlässlich. Dies gilt einerseits hinsichtlich solcher Regelungen, die die Vergleichbarkeit der Leistung sicherstellen, wie auch solcher, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Teilnehmer dienen. Nur wenn die Wettkampfbedingungen für alle Teilnehmer gleich und fair sind, können sportliche Erfolge aufgrund ihrer Vergleichbarkeit von Bedeutung sein.

Die FN kann diese Ziele nur verfolgen und schützen, wenn sie detaillierte Regelungen zum Schutz des Tierwohls und des fairen Wettkampfes aufstellt, etwa die LPO, die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport, die ADMR, die ADO, und indem diese Regelungen auch bei sämtlichen Pferdesportveranstaltungen beachtet werden. Die Teilnehmer müssen sich den Regelungen unterwerfen und sich in einer Weise verhalten, die die Fairness, Sicherheit von Pferdesportler und Pferd sowie Integrität des Pferdesports wahrt.

In den vergangenen Jahren hat der Pferdesport einen enormen Zuwachs an Fremdveranstaltungen erlebt, also solchen Pferdesportveranstaltungen, die von der FN nicht anerkannt werden konnten, weil sie den Regelungen der FN bzw. der FEI nicht entsprachen. Bei diesen Fremdveranstaltungen konnte daher der Schutz des Tierwohls ebenso wenig durch die FN gewährleistet werden, wie ein fairer, sicherer und integrer Wettkampf. Solche Fremdveranstaltungen drohen daher die Ziele der FN zu gefährden und zu konterkarieren.

Nicht anerkannte Fremdveranstaltungen und ihre Teilnehmer sind nicht an die Standards der FN gebunden, sodass nicht sichergestellt werden kann, dass die Veranstalter das Tierwohl und den fairen, sicheren und integren Wettkampf schützen. Beispielsweise stellt der offizielle Veranstaltungskalender der FN sicher, dass keine unangemessenen Anforderungen an die Pferdesportler und Pferde gestellt werden. Ziel der Anerkennung von Fremdveranstaltungen ist es daher unter anderem solchen unangemessenen Anforderungen an die Pferdesportler und Pferde vorzubeugen.

Dass die Veranstaltungen nicht den Standards der FN verpflichtet sind, stellt in zweierlei Hinsicht eine Gefährdung der Hauptziele der FN dar. Zum einen besteht die Gefahr der physischen sowie psychischen Beeinträchtigung von Pferden und Pferdesportlern. Zum anderen wird durch nicht anerkannte Fremdveranstaltungen das Ansehen des Pferdesports gefährdet, weil es Außenstehenden nicht möglich ist, i.S.d. § 2 LPO genehmigte bzw. i.S. dieser Ordnung anerkannte Veranstaltungen, also solche, die die dem Tierwohl und der Wettkampfintegrität (u.a.) verschriebenen Standards der FN erfüllen, von nicht entsprechend genehmigten bzw. anerkannten Veranstaltungen zu unterscheiden. Zwischenfälle bei einer Pferdesportveranstaltung beeinträchtigen stets das Ansehen des gesamten Pferdesports.

Um dieser Gefährdung und dem Konterkarieren der Hauptziele der FN entgegen zu wirken, ist es unerlässlich, an die Veranstalter von Fremdveranstaltungen auf Basis allgemein gültiger, klarer, objektiver, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien die Mindestanforderungen zu stellen. Dadurch sollen Veranstalter von Fremdveranstaltungen nicht ausgeschlossen, abgegrenzt oder gar abgeschreckt werden. Gleichzeitig müssen aber Mindestanforderungen festgesetzt werden, die sicherstellen, dass ein effektiver Schutz der Hauptanliegen – die Gewährleistung des Tierwohls und die Gewährleistung eines fairen, sicheren und integren Wettbewerbs – nicht außer Acht gelassen werden.

All jene, die an nicht anerkannten Veranstaltungen teilnehmen, und dadurch zu einer potentiellen Gefährdung der Ziele der FN beitragen, dürfen nicht von den Bemühungen der FN zur Förderung des Pferdesports – beispielsweise in Form der Erarbeitung von Aufgaben und Bewertungskriterien, in Form der Anrechnung von Erfolgen zur Einordnung in unterschiedliche Leistungsklassen, in Form der Definition von Prüfungsanforderungen in Abhängigkeit von der Leistungsklasse sowie in Form der Schaffung eines Anti-Doping- und Medikamentenkontrollsystems für Pferde und der generellen ständigen Verbesserung der Sicherheit sowohl für Pferdesportler als auch für Pferde – profitieren.

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