Das Pferdekaufrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung

Augen auf beim Pferdekauf

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978-3-88542-483-3
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Autor(en): Dr. Lorenz Neumann

1. Auflage 2006

Noch bis zum 01. Januar 2002 galten für die Mängelgewährleistung beim Pferdekauf die Sonderregeln der §§ 481 ff. BGB a. F. in Verbindung mit der wohl jedem Pferdesportler und Züchter bekannten Kaiserlichen Viehmängelverordnung aus dem Jahre 1899. Diese antiquierten Vorschriften wurden im Rahmen der Schuldrechtsreform ersatzlos abgeschafft. Der Pferdekäufer kann seitdem unter denselben Voraussetzungen wie der Käufer von Gebrauchsgegenständen Sachmängelrechte geltend machen.

In der vorliegenden Arbeit wird das neue "Pferdekaufrecht" vom Vertragsschluss unter Einbeziehung tierärztlicher Kaufuntersuchungen bis hin zum Auktionskauf systematisch und unter Auswertung einer Vielzahl bislang unveröffentlichter Urteile aufgearbeitet und kritisch beleuchtet. Besondere Schwerpunkte bilden der neue Mangelbegriff und die sich daraus ergebenden Definitionsprobleme bei der "Kaufsache Pferd" sowie die viel diskutierten Fragen des Verbrauchsgüterkaufs.

Der Verfasser setzt sich intensiv mit den Schwierigkeiten der Anwendung des neuen Kaufrechts auf das Lebewesen Pferd auseinander, diskutiert erste Auslegungsansätze aus Rechtsprechung und Literatur und zeigt Lösungen für die zahlreichen höchstrichterlich noch ungeklärten Fragen des Pferdekaufs auf.

 

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ISBN 978-3-88542-483-3
Auflage 1. Auflage 2006
Umfang 256 Seiten
Format 148 x 210 mm, kt. Broschurausgabe
Autor Dr. Lorenz Neumann
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Dr. Lorenz Neumann

Geboren am 10. November 1974 in Berlin folgte nach dem Abitur ab Oktober 1994 zunächst das Studium der Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin. Bereits im Oktober 1995 wechselte der Verfasser zum Studium der Rechtswissenschaft, ebenfalls an der Freien Universität Berlin. Hiernach legte der Verfasser im Januar 2000 das erste juristische Staatsexamen ab. Nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes beim Kammergericht und beim Landgericht Potsdam folgte im Februar 2003 das zweite juristische Staatsexamen. Seit dem ist der Verfasser für die Rechtsanwaltssozietät Geisenheyner, Spek, Kämpf in Berlin tätig und ist seit August 2003 als Rechtsanwalt am Landgericht Berlin zugelassen. Zeitgleich begann die Tätigkeit als Doktorand an der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Herrn Univ.-Prof. Dr. Detlef Leenen. Der Verfasser ist Vorsitzender des Reit- und Fahrsportvereins Werben e.V. und persönliches Mitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR). Neben zahlreichen Veröffentlichungen auf dem Gebiet des hippologischen Rechts u. a. zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Sascha Brückner ist der Verfasser seit Dezember 2005 Dozent für Rechtskunde für Pferdewirte an der Landwirtschaftsschule Oranienburg.

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